Allgemeine Geschäftsbedingungen der Devenia Systems GmbH

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1    Das Leistungsangebot der Devenia Systems richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Devenia Systems erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie gegebenenfalls ergänzender Vertragsbedingungen Devenia Systems. AGB des Kunden finden, auch wenn Devenia Systems nicht ausdrücklich widersprochen hat, keine Anwendung.

1.2    Diese AGB gelten auch dann, wenn Devenia Systems in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistungen durch den Kunden als Anerkennung der AGB Devenia Systems unter gleichzeitigem und hiermit vorab angenommenem Verzicht auf die Geltung seiner eigenen AGB.

1.3    Darüber hinaus gelten die weiteren Vertragsbedingungen Devenia Systems insbesondere zu Kaufverträgen, Mietverträgen sowie zu Service- und Wartungsvereinbarungen. Diese sind bei Devenia Systems einzusehen oder werden auf Anfrage zugesandt.

1.4    Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern und, soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

1.5    Änderungen oder Ergänzungen zur Vertragsvereinbarung müssen in Textform erfolgen. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

1.6    Devenia Systems kann die Vertragsbedingungen insoweit ändern, wie diese Änderungen auf neue Umstände bei der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der regulatorischen Änderungen von Kosten für besondere Netzzugänge oder Zusammenschaltungen oder für Dienste anderer Anbieter, zu denen Devenia Systems Zugang gewährt, zurückzuführen sind. 17.4 bleibt unberührt.

2. Angebot, Vertragsschluss

2.1    Angebote von Devenia Systems sind, sofern nichts Anderes in Textformvereinbart wurde, vorbehaltlich der Auftragsbestätigung durch Devenia Systems unverbindlich und freibleibend.

2.2    Auftragserteilungen durch den Kunden sind als Angebot zum Abschluss eines Vertrages durch Devenia Systems zu qualifizieren. Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt ein Vertrag erst durch Auftragsbestätigung seitens Devenia Systems in Textform zustande. Erfolgt die Leistung durch Devenia Systems, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

2.3    Sollten sich bei Umsetzung technische Details herausstellen, die einer Umsetzung aus der Sicht Devenia Systems entgegenstehen, kann Devenia Systems vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde wird hiervon umgehend informiert.

2.4    Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die notwendigen Frequenzen und Übertragungswege verfügbar sind, dass etwaige für die Erbringung der Leistung notwendige Genehmigungen der Bundesnetzagentur vorliegen, dass die baulichen Voraussetzungen und amtliche Genehmigungen für bauliche Maßnahmen und etwaige Einverständniserklärungen des Eigentümers oder Besitzers des zu nutzenden Grundstückes vorliegen und dass der Kunde über eine ausreichende Bonität verfügt (nachgewiesen durch eine Auskunft einer der großen Wirtschaftsauskunfteien).

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1    Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, sind Preise reine Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackung, Fracht, Porto und sonstige Spesen und Versandkosten sind nicht eingeschlossen.

3.2    Preisänderungen der im Vertrag angegebenen Preise sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mindestens 2 Monate liegen und nach Vertragsabschluss sich für Devenia Systems die von ihr zu entrichtenden Listenpreise hinsichtlich der zu liefernden Leistungen geändert haben. In diesem Fall ist Devenia Systems berechtigt, den Preis entsprechend der Änderung anzupassen. Dies gilt sinngemäß auch für die Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer und für den Fall, dass sich die Lieferung verzögert, weil der Kunde seiner Verpflichtung, die Leistungen rechtzeitig abzunehmen, nicht nachkommt.

3.3    Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nicht ausdrücklich in Textform vereinbarte Abzüge sind unzulässig. Devenia Systems bietet den Kunden die Möglichkeit des Bankeinzugs nach Erteilung einer Einzugsermächtigung.

3.4    Zahlungen gelten erst dann als erbracht, wenn sie unmittelbar an die Devenia Systems erfolgen und diese darüber verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber und Wechsel werden nicht entgegengenommen.

3.5    Vergütungen für laufende Vertragsleistungen sind, soweit nicht anders vereinbart, für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus fällig und werden dem Kunden zu Beginn des Abrechnungszeitraumes in Rechnung gestellt. Soweit nichts Anderes vereinbart gilt als Abrechnungszeitraum das Quartal. Bei Vertragsbeginn oder Vertragsende innerhalb eines Abrechnungszeitraumes wird die Vergütung zeitanteilig in Rechnung gestellt. Devenia Systems ist berechtigt, Beträge bis zu 50 Euro netto monatlich nach eigener Wahl jährlich abzurechnen, ohne dass hieraus ein Anspruch des Kunden auf Wiederholung entsteht.

3.6    Bei Leistungen in Bezug auf twophone erfolgt die Rechnungsstellung zu Beginn des Folgemonats. Grundbeträge werden für den laufenden Monat im Voraus erhoben. Alle nutzungsabhängigen und anteiligen Beträge werden intern mit fünf Nachkommastellen verarbeitet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Beträge auf den Rechnungsseiten kaufmännisch gerundet mit zwei Nachkommastellen dargestellt. Bei der Überprüfung der Rechnung können somit rundungsbedingte Abweichungen auftreten.

3.7    Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes werden ab diesem Zeitpunkt die Preise entsprechend angepasst.

4. Vertragsinhalt, Pflichten des Kunden

4.1    Inhalt/Beschaffenheit und Umfang der von Devenia Systems geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich, soweit im Einzelfall nicht anderes vereinbart ist, aus dem entsprechenden Angebot, jeweils mit der entsprechenden Produktbeschreibung, sowie ergänzend aus der Bedienungsanleitung soweit sich hieraus Anforderungen z.B. an die beim Kunden vorhandenen Systeme ergeben. Produktbeschreibung und Bedienungsanleitung können jederzeit bei Devenia Systems eingesehen werden. Das Angebot beruht auf den vom Kunden mitgeteilten fachlichen und funktionalen Anforderungen des Kunden, insbesondere der von diesem mitgeteilten hard- und softwaretechnischen System und Einsatzumgebung. Das Angebot gibt insbesondere die vereinbarten Leistungskriterien wieder.

4.2    Die Preis- und Leistungsgefahr geht bei Direktlieferungen auf den Kunden direkt ab dem Auslieferungswerk bzw. Distributionszentrum über. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Devenia Systems berechtigt, Schadensersatz, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Mit dem Annahmeverzug geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.

4.3    Der Kunde trägt Sorge dafür, dass Devenia Systems die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit diese nicht von Devenia Systems geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur
Verfügung stehen. Devenia Systems darf, soweit sie nicht Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen.

4.4    Der Kunde ist verpflichtet die Lieferungen unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf von außen erkennbare Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich geltend zu machen. Bei der Anlieferung erkennbarer Transportschäden oder Fehlmengen hat der Kunde dies darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmers zu vermerken. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die jeweilige Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Anlieferung nicht erkennbarer Schäden, hat der Kunde diese zwei Wochen, nachdem er von ihnen Kenntnis genommen hat, Devenia Systems anzuzeigen. Die Vorschrift des § 377 HGB bleibt unberührt.

4.5    Der Kunde ist verpflichtet Devenia Systems soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere jederzeitigen Zugang zu den Installationsstandorten oder sonstigen relevanten Arbeitsbereichen ermöglichen. Außerdem sorgt der Kunden dafür, einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und stellt vorhandenes Analysematerial zur Verfügung. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch von Devenia Systems ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Der erforderliche Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung ist auf eigene Kosten durch den Kunden bereitzustellen. Soweit Geräte beim Kunden in Betrieb gehalten werden müssen, gehen die hieraus entstehenden Kosten (z.B. Strom zum Betrieb einer Telefonanlage) zu Lasten des Kunden.

4.6    Devenia Systems ist berechtigt, anfallende Arbeiten per Remotesupport durchzuführen. Gegebenenfalls erforderliche Software wird durch Devenia Systems gestellt und installiert. Das für den Remotezugang kundenseitig erforderliche technische Equipment (z. B. ISDN-Anschluss, Internet-Anschluss oder VPN Access) ist nicht Gegenstand dieses Vertrages und muss vom Kunden auf seine Kosten bereitgestellt werden. Verweigert der Kunde die Durchführung einer Tätigkeit, die per Remotesupport (z.B. per TeamViewer) durchgeführt werden könnte und muss aus diesem Grund ein Techniker vor Ort eingesetzt werden, trägt der Kunde die hierfür entstehenden Kosten. Für Verzögerungen, die aufgrund des notwendigen Technikereinsatzes entstehen, haftet Devenia Systems nicht.

4.7    Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung der Devenia Systems auf Dritte übertragen.

4.8    Der Kunde wird Devenia Systems unverzüglich in Textform über Änderungen des Einsatzumfeldes unterrichten. Der Kunde wird Devenia Systems ferner über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Erhöht sich der Aufwand für Devenia Systems, kann diese auch, unbeschadet anderer Ansprüche, die Vergütung des von ihr erbrachten Mehraufwandes verlangen, es sei denn der Kunde hat im Falle einer Störung die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. Die Berechnung der Vergütung für den Mehraufwand erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste Devenia Systems.

4.9    Befindet sich der Kunde mit der Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen in Verzug, ist Devenia Systems berechtigt, ihm in Textform eine angemessene Frist zur Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Frist anstelle der Vertragserfüllung eine Schadenspauschale zu verlangen, die sich auf 10% des Wertes der nicht entgegengenommenen Lieferungen und Leistungen beläuft. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass Devenia Systems kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

4.10    Sollte die Auftragsausführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich sein oder sich verzögern, ist der Kunde verpflichtet, etwaige Mehrkosten, insbesondere für die doppelte Anfahrt, zu tragen.

4.11    Soweit nichts Anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle von Devenia Systems übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können. Der Kunde hat seine Daten in geeigneter Form zu sichern, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Ist der Kunde Unternehmer, so hat er eine tägliche Datensicherung vorzunehmen. Von Devenia Systems vorgehaltene Sicherungen kundenrelevanter Daten sind als freiwillige Serviceleistung Devenia Systems zu verstehen und begründen keinen Rechtsanspruch auf Verfügbarkeit.

4.12    Soweit es sich um vermietete Systeme handelt oder um Systeme für die der Kunde einen Service- oder Wartungsvertrag bei Devenia Systems abgeschlossen hat, ist der Kunde nicht berechtigt, Veränderungen, Ergänzungen oder einen Austausch des Systems vorzunehmen.

5. zusätzliche Pflichten und Haftung des Kunden bei twophone-Verträgen

5.1    Der Kunde ist verpflichtet, Devenia Systems unverzüglich über jede Änderung seiner bei Devenia Systems hinterlegten Daten zu informieren. Dies gilt insbesondere für die abrechnungsrelevanten Daten sowie Informationen, die die technische Realisierung beeinflussen können.

5.2    Der Kunde teilt das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung einer twophone SIM-Karte unverzüglich dem Devenia Systems Kundenservice mit, um diese sperren zu lassen. Bei unverzüglicher Mitteilung haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Beträge nur bis zu 100,00 EUR. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung oder Ermöglichung der Nutzung durch Dritte seitens des Kunden, entfällt diese Haftungsbegrenzung.

5.3    Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von Devenia Systems nicht missbräuchlich zu nutzen. Zur Vermeidung einer missbräuchlichen Nutzung gehört insbesondere die Pflicht des Kunden:

5.3.1    das twophone Netz sowie twophone-Partnernetze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen;

5.3.2    keine Viren, unzulässigen Werbesendungen, Kettenbriefe oder sonstigen belästigenden Nachrichten zu übertragen;

5.3.3    keine Rechte Dritter, insb. Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen;

5.3.4    nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen;

5.3.5    Dienstleistungen nur als Endkunde im dafür üblichen Umfang sowie nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs und/oder in Abhängigkeit von der Dauer der Verbindung, Zahlungen oder andere Vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines). Dies gilt insbesondere für Tarife, bei denen Devenia Systems Dienstleistungen unabhängig vom direkten Nutzungsaufkommen zu einem Pauschalpreis zur Verfügung stellt (z. B. Flatrate-Tarife);

5.3.6    die Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen, es sei denn dies ist Gegenstand des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages;

5.3.7    keine Zielrufnummern anzuwählen, wenn das Zustandekommen einer Verbindung vom Kunden nicht gewünscht ist;

5.3.8    keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen.

5.3.9    Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziffer 5.3 ist Devenia Systems berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Zudem stellt der Kunde Devenia Systems von sämtlichen, aus der Missbrauchshandlung entstandenen Ansprüchen Dritter frei. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber Devenia Systems zudem auf Schadenersatz.

5.4    Der Kunde ist verpflichtet soweit für die Erbringung der Leistung durch Devenia Systems erforderlich einen Grundstückseigentümer-nutzungsvertrag gemäß § 45a TKG vorzulegen und während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.

5.5    Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag hat der Kunde die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur mit Hilfe eines dort erhältlichen Formulars (auch online, www.bundesnetzagentur.de) einen Antrag auf Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens zu stellen.

6. Zahlungsverzug, Einwendungen

6.1    Bei Verzug des Kunden mit seiner Zahlungsverpflichtung ist Devenia Systems berechtigt, im Rahmen der Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes:

6.1.1    alle Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, wenn die Forderung, mit deren Erfüllung der Kunde in Verzug ist, mindestens 20% der fällig zu stellenden Forderungen und mindestens 75,00 EUR beträgt und/oder

6.1.2    die vertraglichen Leistungen einzustellen, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten gezahlt hat.

6.1.3    den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teiles des Rechnungsbetrages mindestens aber 75,00 EUR in Verzug kommt. Schadensersatzansprüche von Devenia Systems bleiben unberührt.

6.2    Devenia Systems ist weiter berechtigt, ab Verzug Mahngebühren i. H. v. 10,00 EUR oder die tatsächlich entstehenden Mahn- und sonstigen Verzugskosten zu berechnen. Dazu gehören auch im Falle einer Abbuchung auf Basis der Einzugsermächtigung sowie einer Rückbuchung, wegen der Unterdeckung des Kontos des Kunden, die dadurch entstandenen Kosten. Befindet sich der Kunde in Verzug, können – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens – bei Kaufleuten Unternehmern Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz, ansonsten 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz tagesgenau berechnet werden.

6.3    Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb von acht Wochen nach deren Zugang in Textform geltend zu machen.

7. Höhere Gewalt

7.1    Höhere Gewalt entbindet Devenia Systems von der Leistung und von Schadenersatz. Fälle höherer Gewalt sind außergewöhnliche, unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse und Umstände, insbesondere Kriege, Revolutionen, Terroranschläge etc.

7.2    Höhere Gewalt im Sinne von Ziff. 7.1 und unverschuldete Betriebsstörungen (beispielsweise Streiks, Aussperrung, Maschinendefekt, Ausfall der Produktion, gesetzliche oder behördliche Maßnahmen etc.) und sonstige, von der Devenia Systems nicht zu vertretende Umstände (wie beispielsweise fehlende oder verzögerte Selbstbelieferung, Rohstoff- und Energiemangel, Ausfall von Vorlieferanten – beispielsweise aufgrund von Insolvenz, Vergleich oder sonstiger (teilweiser) Einstellung oder Störung der Produktion, Verkehrsstörung etc.), entbinden Devenia Systems von der Liefer- und Leistungspflicht und berechtigt sie im Umfang und für die Dauer der Behinderung die Lieferung sowie die Leistung ganz oder teilweise einzustellen oder aufzuschieben. Bei außergewöhnlichen Ereignissen im In- oder Ausland, die nicht im Einflussbereich der Devenia Systems liegen und dieser unter Berücksichtigung ihrer sonstigen Lieferverpflichtungen eine vertragsgemäße Lieferung nicht oder nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen ermöglichen, kann Devenia Systems gleichfalls für die Dauer der Behinderung die Lieferung sowie die Leistung einschränken oder einstellen.

8. Termine und Fristen

8.1    Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie von Devenia Systems und dem Kunden im Einzelfall in Textform als verbindlich vereinbart worden sind. Die Leistungsfrist beginnt, soweit nichts Anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss bzw. mit Absendung der Auftragsbestätigung. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass Devenia Systems ihrerseits die für sie notwendigen Lieferungen und Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.

8.2    Ca.-Angaben zu Fristen und Terminen und genannte Plantermine begründen keine Fälligkeit, sondern geben lediglich den frühesten Zeitpunkt zur Bewirkung der Leistung an. Im Vertrag vereinbarte Fristen und Termine begründen kein Fix-Geschäft, wenn nicht ausdrücklich etwas Anderes in Textform vereinbart wurde. Solche Fristen und Termine werden hinfällig, wenn der Auftragsinhalt nachträglich geändert wird oder Wartezeiten oder Arbeiten anfallen, die nach diesen Bedingungen zusätzlich zu vergüten sind.

8.3    Gerät Devenia Systems mit der Leistungserbringung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen Verzug für jede vollendete Woche auf 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann, begrenzt. Die Verzugshaftung ist insgesamt begrenzt auf 5 % des Gesamtpreises des jeweiligen Auftrages. Das gilt nicht, soweit der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Devenia Systems beruht. Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von Devenia Systems zu vertreten ist.

8.4    Ist die Nichteinhaltung einer bestimmten Leistungszeit auf Ereignisse zurückzuführen, die Devenia Systems nicht zu vertreten hat (einschließlich Streik oder Aussperrung), verschieben sich die Leistungstermine um die Dauer der Störung einschließlich einer angemessenen Anlaufphase.

8.5    Werktage im Sinne dieser Vereinbarung sind Montag bis Freitag.

9. Laufzeit und Preisbindung

9.1    Die Laufzeit bei Laufzeitverträgen wird für die vertraglich vereinbarte Dauer abgeschlossen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt diese 5 Jahre und beginnt mit Jahresbeginn nach vollständiger Bereitstellung aller Vertragsbestandteile.

9.2    Während dieser Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung beidseitig ausgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, soweit er nicht von einer Partei mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt wurde.

9.3    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit Devenia Systems ihr Recht von einem Dritten ableitet, steht ihr im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Dritten ein Sonderkündigungsrecht zu. Im Falle der Ausübung des Sonderkündigungsrechts endet das Vertragsverhältnis mit Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Dritten.

9.4    Devenia Systems kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Quartals kündigen, wenn der Kunde ein Angebot Devenia Systems ablehnt, gegen angemessenes Entgelt ein Upgrade seines Systems auf eine aktuelle Version durchführen zu lassen und für das beim Kunden im Einsatz befindliche vertragsgegenständliche System der Lebenszyklus abgelaufen ist oder sich nur so gravierende Mängel beseitigen oder verhindern lassen.

9.5    Der Kunde kann die Kündigung abwenden, wenn es Devenia Systems möglich und zumutbar ist, bis zum Ende der Vertragslaufzeit das jeweilige System ggf. mit zumutbaren funktionalen Einschränkungen und gegen angemessene Erhöhung der Vergütung weiterzupflegen und der Kunde sich mit einem dem entsprechenden Angebot und/oder Einschränkungen Devenia Systems einverstanden erklärt. Devenia
Communications ist – unter Berücksichtigung des Vorstehenden – verpflichtet, dem Kunden im Rahmen eines angemessenen Zeitraumes vor Ausspruch einer Kündigung ein derartiges Angebot zu übermitteln.

9.6    Im Falle einer Kündigung nach Ziff. 9.3. hat Devenia Systems das Recht für den Ausfall der Vertragsrestlaufzeit eine entsprechende Vergütung in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, soweit das Vertragsverhältnis aufgrund Ausübung des Sonderkündigungsrechts durch Devenia Systems endet.

9.7    Devenia Systems behält sich vor, die Vergütung erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende und zur Anpassung an interne durch Material- oder Personalkosten oder durch Dritte bedingte Kostensteigerungen zu erhöhen. Sobald sich die jährliche Vergütung um mehr als 5 % erhöht, ist der Kunde berechtigt mit einer Frist von 4 Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen.

9.8    Die Demontage und der Rücktransport eines gemieteten Systems nach Vertragsende erfolgen durch Devenia Systems zu Lasten des Kunden und werden nach entstandenen Arbeitskosten, Fahrtkosten und Materialverbrauch abgerechnet.

10. Eigentumsvorbehalt und -übergang

10.1    Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen aus der Geschäftsverbindung, Eigentum der Devenia Systems. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Von Pfändungen ist Devenia Systems unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.

10.2    Davon unbeschadet bleibt das Recht, mit separat einzuholender Zustimmung der Devenia Systems die Vertragskomponenten aufgrund eines entsprechenden Vertragsverhältnisses entgeltlich an einen Dritten zu überlassen, sofern der Abschluss entsprechender Verträge zum Geschäftsbetrieb des Kunden gehört.

10.3    Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter hat der Kunde Devenia Systems unverzüglich in Textform anzuzeigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Devenia Systems die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den ihr entstandenen Ausfall.

10.4    Teile, die durch Devenia Systems ausgewechselt oder im Auftrag des Kunden abgebaut werden, gehen in das Eigentum Devenia Systems über, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

11. Sachmängel/Gewährleistung

11.1    Für eine nur unerhebliche Abweichung von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. Ebenso sind Ansprüche wegen Sachmängeln ausgeschlossen, soweit die Abweichung von der vertragsgemäßen Beschaffenheit auf übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung oder natürlichem Verschleiß beruhen. Das gleiche gilt für solche Abweichungen, die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die vertraglich nicht vorausgesetzt sind; hierzu gehört auch der Einsatz der Lieferungen und Leistungen in einer nicht von Devenia Systems freigegebenen System- und Einsatzumgebung. Ansprüche sind ferner ausgeschlossen beim Verkauf von Gebrauchtwaren oder Verbrauchsgütern.

11.2    Der Kunde hat etwaige Sachmängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung und -analyse erforderlichen Informationen in Textform mitzuteilen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Der Kunde hat darüber hinaus Devenia Systems auch im Übrigen, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen. Sofern es sich bei der gemeldeten Störung um ein Verbindungs- bzw. Kommunikationsproblem handelt, ist Devenia Systems ebenfalls die Telefonnummer des Anrufers, der genaue Zeitpunkt des Auftretens der Störung, Beginn und Ende des Gespräches sowie die angerufene Nebenstelle mitzuteilen. Sofern auch Software Gegenstand der Lieferung von Devenia Systems ist und der Kunde deren Installation selbst ausgeführt hat, ist der Kunde verpflichtet, Devenia Systems spätestens mit der Störungsmeldung einen Nachweis über die ordnungsgemäße Installation nach Herstellervorgaben einschließlich Einhaltung sämtliche Systemvoraussetzungen vorzulegen. Andernfalls wird vermutet, dass die Störung auf die mangelhafte Installation der Software durch den Kunden oder die Nichteinhaltung der Systemvoraussetzungen zurückzuführen ist; dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die Installation der Software keine Auswirkung auf die Störung haben kann oder der Kunde nachweist, dass die Störung auch bei ordnungsgemäßer Installation der Software aufgetreten wäre. Vorstehendes gilt entsprechend für die beim Kunden vorhandenen technischen Einrichtungen, insbesondere Verteilerstellen, Switches und ähnlichen Einrichtungen, die für die Nutzung der Leistung der Devenia Systems erforderlich sind.

11.3    Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl von Devenia Systems entweder Mängelbeseitigung – ggf. auch mehrfach – oder Neulieferung. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl von Devenia Systems angemessen berücksichtigt. Die Bearbeitung einer Sachmängelanzeige des Kunden durch Devenia Systems führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Eine Nacherfüllung kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben. Soweit eine Nacherfüllung erfolgt, geht das Eigentum an den im Rahmen der Nacherfüllung ausgetauschten Sachen mit dem Zeitpunkt des Austausches auf Devenia Systems über.

11.4    Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und/oder nach Maßgabe dieser AGB Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht innerhalb einer angemessenen Frist aus. Diese beläuft sich i. d. R. auf zwei Wochen. Tritt der Kunde zurück, wird Devenia Systems die Ware zurücknehmen und die vom Kunden geleistete Vergütung abzüglich des Wertes der dem Kunden gewährten Nutzungsmöglichkeiten zurückzahlen. Die Nutzungsmöglichkeiten werden grundsätzlich auf Grund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von drei Jahren berechnet. Den Vertragspartnern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein längerer oder kürzerer Nutzungszeitraum zu Grunde zu legen ist.

11.5    Der Kunde hat, soweit nichts Anderes vereinbart ist, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen, insbesondere zusätzliche Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, die sich daraus ergeben, dass er die geschuldete Leistung an einen anderen Ort, als den bei Vertragsschluss Devenia Systems benannten Einsatzort verbracht hat. Mobile Geräte und zugehörige Empfangsstationen sind zum Zweck der Mängelbeseitigung vom Kunden Devenia Systems zu übersenden. Die Vorschrift des § 439 BGB bleibt im Übrigen unberührt.

11.6    Die Vorschriften für den Rückgriffs Anspruch der §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

12. Rechtsmängel

12.1    Devenia Systems haftet dem Kunden gegenüber für eine durch ihre Leistung erfolgte Verletzung von Rechten Dritter nur, soweit die Leistung durch den Kunden vertragsgemäß, insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird. Die Haftung für die Verletzung Rechte Dritter ist ferner beschränkt auf Rechte Dritter
innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziff. 10.1ff gilt entsprechend.

12.2    Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung von Devenia Systems seine Rechte verletzt, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich Devenia Systems zu benachrichtigen. Devenia Systems ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf ihre Kosten abzuwehren.

12.3    Werden durch eine Leistung von Devenia Systems Rechte Dritter verletzt, wird Devenia Systems nach eigener Wahl und auf eigene Kosten:

12.3.1    dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder

12.3.2    die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder

12.3.3    die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn Devenia Systems keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.
Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

12.4    Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziff. 14. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gilt ergänzend Ziff. 12.

13. Schadensersatzansprüche, Haftung

13.1    Devenia Systems haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Devenia Systems, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen.

13.2    Für Schäden und Aufwendungen, die nicht von (1) erfasst werden und die auf vorsätzlichen, grob fahrlässigen Vertragsverletzungen oder der leichtfahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen, haftet Devenia Systems nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit kein vorsätzliches Verhalten vorliegt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

13.3    Außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

13.4    Die in 12.1 bis 12.3 enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 444 BGB, im
Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Falle von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.5    Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste, die durch Inkompatibilität der auf dem System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

13.6    Für den Verlust von Daten haftet Devenia Systems bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen der Ziff. 12.2 nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Ist der Kunde Unternehmer, so hat er eine tägliche Datensicherung vorzunehmen.

13.7    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen der Devenia Systems.

13.8    Für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn haftet Devenia Systems nicht.

13.9    Bei von Devenia Systems als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit verursachten Vermögensschäden, die nicht auf Vorsatz beruhen, bestimmt sich die Haftung jedoch maximal nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §44a TKG, der insoweit die Haftungshöchstgrenze darstellt.

13.10   Etwaige Schadensersatzleistungen von Devenia Systems werden auf etwaige Ausfallentschädigungen gemäß des Service Level Agreements (SLA) von Devenia Systems angerechnet.

14. Aufrechnung, Abtretung

14.1    Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsverbindung gegen Devenia Systems zustehen, ist nur mit Zustimmung in Textform zulässig. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder von Devenia Systems ausdrücklich anerkannte Forderungen handelt.

14.2    Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und dies auch nur, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem diesen Devenia Systems
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrundeliegenden Vertrag beruht, ist ausgeschlossen.

14.3    Devenia kann die Rechte und Pflichten aus einzelnen Verträgen ganz oder teilweise auf Dritte, insbesondere einen anderen Telekommunikationsnetzbetreiber oder Telekommunikationsdiensteanbieter übertragen. Der Kunde kann widersprechen, soweit dem ein wichtiger Grund (z.B. bzgl. Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit oder Fachkunde des Dritten) entgegensteht.

15. Verjährung

Ansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels, im Falle der Gewährleistung und bei Schadensersatz, verjähren ein Jahr nach Ablieferung bzw. Annahme der Leistung, soweit bei Hardware auch eine Montage der Hardware durch Devenia Systems vereinbart ist, mit betriebsbereiter Übergabe der Hardware. Im Falle der deliktischen Haftung beginnt die Verjährung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von der den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die gesetzlichen Fristen bleiben unberührt, soweit das Gesetz in § 438 Abs.1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Fristen vorschreibt, sowie bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung Devenia Systems, insbesondere seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

16. Kommunikation und Datenschutz

16.1    Änderungen und Ergänzungen der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen und evtl. Nachträge bedürfen der Textform. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen 5 Tagen in Textform durch Devenia Systems bestätigt werden.

16.2    Devenia Systems und der Kunde sind verpflichtet über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf nur mit Einwilligung des Vertragspartners in Textform erfolgen. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung eines zwischen Devenia Systems und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.

16.3    Soweit Devenia Systems auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird sie ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 28 DS-GVO, §§ 62 ff. BDSG) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Devenia Systems wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner, soweit notwendig, in der dafür gesetzlich vorgesehenen Form vereinbaren. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und evtl. eingesetzten Dritten auferlegen.

16.4    Devenia Systems und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder Devenia Systems noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

17. Nutzungsrechte

17.1    An sämtlichen Leistungen, die Devenia Systems erbracht und/oder dem Kunden übergeben hat, räumt sie, soweit nichts Anderes vereinbart ist, dem Kunden das einfache, zeitlich begrenzte (im Falle des Kaufs unbegrenzte), nicht ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht ein, diese bei sich bis auf Widerruf für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei Devenia Systems. Das ihm eingeräumte Nutzungsrecht kann durch den Kunden nur unter vollständiger Aufgabe der eigenen Rechte an Dritte übertragen werden.

17.2    Die Nutzungsrechte des Kunden an neuen Versionen, Upgrades oder Updates sowie an sonstigen Korrekturen des Systems entsprechen den Nutzungsrechten an der vorhergehenden Version des Systems. Hinsichtlich der Nutzungsrechte treten die Rechte an den neuen Versionen und sonstigen Korrekturen nach einer angemessenen Übergangszeit – die in der Regel nicht mehr als einen Monat beträgt – an die Stelle der Rechte an den vorangegangenen Versionen und sonstigen Korrekturen. Der Kunde darf ein Vervielfältigungsstück archivieren.

17.3    Soweit Leistungen von Dritten erbracht oder überlassen werden, räumt Devenia Systems dem Kunden ebenfalls ein einfaches, nicht ausschließliches Recht ein, diese bei sich auf Dauer für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweckes zu nutzen.

17.4    Devenia Systems ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz
der Leistungen darf allerdings dadurch nicht beeinträchtigt werden. Dies schließt das Recht ein, im Falle der Vertragsverletzung einschließlich Zahlungsverzuges, nach Setzen einer angemessenen Frist, Vertragskomponenten bis zur Beseitigung der Vertragsverletzung auf technischem Weg einzuschränken bzw. außer Betrieb zu setzen; dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung unerheblich ist.

17.5    Devenia Systems kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Devenia Systems hat dem Kunden vorher eine Frist zu setzen, um für Abhilfe zu sorgen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann Devenia Systems den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat Devenia Systems die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf in Textform zu bestätigen. Devenia Systems behält sich das Recht, Schadensersatz zu verlangen, vor.

16.6    Im Rahmen der Nutzung von Flatrates hat der Kunde die dafür in der Leistungsbeschreibung enthalten besonderen Regelungen zu beachten. Bei offensichtlichem Missbrauch durch den Kunden behält sich Devenia Systems insbesondere das Recht zur fristlosen Kündigung der Flatrate-Option vor. Es gelten dann die ihm Rahmen des Vertragsschlusses vereinbarten Minutenpreise. Der Bestand des Vertrages im Übrigen bleibt von der Kündigung der Flatrate unberührt.

18. Sonstiges

18.1    Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen der Parteien, der Sitz von Devenia Systems. Gerichtsstand ist Augsburg. Devenia Systems kann ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes der Kunden geltend machen.

18.2    Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

18.3    Devenia Systems ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Die Devenia Systems haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.

18.4    Die AGB und Vertragsbedingungen Devenia Systems können durch Devenia Systems geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses wesentlich stören
würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln der AGB und/oder dieser Vertragsbedingungen davon betroffen sind.

18.5    Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen Devenia Systems zur Erbringung ihrer Leistung notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.

18.6    Beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht in Textform, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

18.7    Devenia Systems wird das Angebot der Dienste und Dienstmerkmale für den öffentlichen Telefondienst und Wartungsdienst gemäß § 45n TKG in geeigneter Form veröffentlichen.

18.8    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, der Wirkung dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Dies gilt auch, wenn sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Hinweis zum Datenschutz

1. Hinweis zum Datenschutz

Devenia Systems erhebt und verwendet Ihre unternehmens- und personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.

2. Ihre Daten

2.1    Vertragsdaten
Devenia Systems nutzt und verarbeitet die bei Vertragsabschluss erhobenen Daten die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich sind. Bei den Vertragsdaten handelt es sich um Firmenname, Firmenadresse, ggfls. Handelsregisternummer, Steuernummer, Bankverbindung sowie von Ansprechpartnern in Ihrem Unternehmen Anrede, Nachname, Vorname, Adresse, Telefon- und Faxnummern sowie Email-Adressen. Während der Vertragslaufzeit werden ferner Daten über die Zahlungsabwicklung und die Umsatzdaten verarbeitet. Alle erhobenen Vertragsdaten werden zum Ende des Kalenderjahres das auf die Beendigung des Vertrages folgt gelöscht.

2.2    Verkehrs-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten
Folgende Daten sind für eine ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung von Devenia Systems relevant: die Rufnummer oder Kennung des Anrufenden und des angerufenen Anschlusses, der in Anspruch genommen Dienst sowie der Beginn und das Ende der Verbindung. Ferner werden die Standortkennung, SIM-Karten-nummer, sowie die Gerätenummer des Endgerätes erhoben. Weiterhin werden in der virtuellen TK-Anlage Gruppenrufnummern und Verbindungsdaten der Gruppenmitglieder gespeichert.

2.3    Weitergabe der Daten
Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Bestimmungen der DS-GVO bzw. des BDSG-neu, d.h. nur sofern eine Einwilligung des jeweils Betroffenen vorliegt oder die Weitergabe aus sonstigen Gründen (z.B. wegen Erforderlichkeit zur Vertragserfüllung) zulässig ist.

2.4    Werbung
Devenia Systems nutzt die personenbezogenen Kunden ausschließlich im Rahmen der Regelungen der DS-GVO und des BDSG-neu sowie ggf. – soweit zulässig – zu eigenen Werbezwecken.

3. Speicherung von Verkehrsdaten, Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung

3.1    Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Bereitstellung und Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Devenia Systems speichert diese Daten zu Beweiszwecken für die Richtigkeit der in Rechnung gestellten Beträge vollständig oder verkürzt bis zu sechs Monate nach Abrechnung. Die Speicherung erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen. Daten, die nicht zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses oder zum Nachweis der Entgeltabrechnung erforderlich sind, werden umgehend gelöscht.

3.2    Verkehrsdaten werden grundsätzlich um die letzten drei Ziffern gekürzt bis zu sechs Monate nach Abrechnung gespeichert. Sofern von Ihnen gewünscht können die Daten auch:

3.2.1    vollständig gespeichert, oder

3.2.2    spätestens mit der Abrechnung vollständig gelöscht werden.
Eine nachträgliche Prüfung der Entgeltberechnung ist leider nur in dem Umfang möglich, in dem eine vollständige Speicherung der Verkehrsdaten erfolgt. Wurden Verkehrsdaten aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder auf Kundenwunsch gelöscht (verkürzte Speicherung oder vollständige Löschung), befreit dies Devenia Systems allerdings von der Nachweispflicht für die Einzelverbindungen oder Richtigkeit der Rechnung.

3.3    Sofern sie die vollständige Speicherung oder die Einsehbarkeit in Einzelverbindungsnachweise wünschen, sind Sie dazu verpflichtet, sofern erforderlich, Mitbenutzer, Mitarbeiter sowie die Personal- und Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften darauf hinzuweisen.

3.4    Einzelverbindungsnachweis
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, in Textform einen Einzelverbindungsnachweis zu beantragen. Die Beantragung des Einzelverbindungsnachweises schließt die Erklärung des Kunden mit ein, gegenüber dem jeweiligen Anrufer zur Speicherung berechtigt zu sein bzw. über eine entsprechende Einwilligung zu verfügen. Eine Übersicht der geführten Gespräche steht Ihnen ebenfalls im Serviceportal jederzeit zur Verfügung.

4. Eintrag in öffentliche Verzeichnisse

Soweit im Produktumfang enthalten und von Ihnen gewünscht, wird Devenia Systems Ihre Daten zum Zweck des Eintrags in ein öffentliches Telefonverzeichnis weitergeben; §47 des Telekommunikationsgesetzes bleibt unberührt. Die Rufnummern sind hierbei für die Inverssuche (Telefonauskunft über die in öffentlichen
Verzeichnissen eingetragenen Namens- und/oder Adressdaten bei Nennung der Rufnummer) freigegeben. Sie können hiergegen jederzeit widersprechen oder den Umfang der Veröffentlichung beschränken.

5. Rufnummernübermittlung

Alle Anschlüsse werden so eingerichtet, dass die Rufnummer des Anrufenden dem Anrufer übermittelt wird. Es besteht die Möglichkeit diese Übermittlung mittels Einstellungen am Endgerät oder in der virtuellen TK-Anlage zu unterdrücken. Es besteht die Möglichkeit, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige vom Anrufenden unterdrückt wurde, unentgeltlich abzuweisen. Bei abgehenden Anrufen unterbleibt die Anzeige der Rufnummer, wenn Sie nicht in einem öffentlichen Kundenverzeichnis eingetragen sind. Wollen Sie gleichwohl eine Rufnummernanzeige, können Sie dies beantragen. Bei angehenden SMS oder MMS Nachrichten erscheint aus technischen Gründen grundsätzlich die Nummer des Absenders. Die von einem Dritten veranlasste Weiterleitung eines Anrufs auf Ihr Endgerät kann von Ihnen unentgeltlich abbestellt werden, soweit Sie dies wünschen und es technisch möglich ist.

6. Datenaustausch mit Auskunfteien

Devenia Systems wird zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, firmenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittenen Forderungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie Anschluss-Sperrungen in Missbrauchsfällen) den entsprechenden Auskunfteien übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einholen. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten bei den entsprechenden Auskunfteien anfallen, erhält Devenia Systems hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Devenia Systems erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

7. Rechte hinsichtlich personenbezogener Daten

Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Sie erhalten jederzeit ohne Angabe von Gründen unentgeltliche Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft, Empfänger, an die Daten weitergegeben werden, und den Zweck der Datenverarbeitung (Art. 15 DS-GVO).
Des Weiteren haben Sie ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 16 DS-GVO) sowie auf die Löschung nicht mehr benötigter personenbezogener Daten, sofern sich aus anderen gesetzlichen Regelungen nicht eine Pflicht zur Aufbewahrung ergibt (Art. 17 DS-GVO). In diesen Fällen steht Ihnen das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) der Daten zu (Art. 18 DS-GVO).
Zudem haben Sie das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, sich oder Dritten aushändigen zu lassen (Datenübertragbarkeit) (Art. 20 DS-GVO). Die Bereitstellung erfolgt in einem gängigen, maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde bzgl. der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu (Art. 77 DS-GVO). In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes wenden.
Widerruf einer erteilten Einwilligung und Widerspruchsrecht
Eine uns erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie jederzeit unentgeltlich ohne Angaben von Gründen für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen.
Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO erfolgt, können Sie der Verarbeitung jederzeit für die Zukunft widersprechen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 Abs. 1 DS-GVO).
Unser Kundenservice steht Ihnen bei Fragen rund um den Datenschutz zur Verfügung.