Hotspots bleiben offen
BGH-Urteil
Der BGH bestätigte am 26.07.2018 eine gesetzliche Neuregelung aus 2017, laut der Anbieter von W-Lan-Hotspots künftig nicht mehr verklagt werden können, wenn illegale Uploads über deren W-Lan gemacht werden.
Das neue Gesetz ist auch mit dem Europarecht vereinbar, weil Geschädigte weiterhin die Möglichkeit haben bestimmte Inhalte per Gericht vom W-Lan Betreiber sperren zu lassen. Hierdurch seien die Urheberrechte ausreichen geschützt.
In diesem Grundsatz-Urteil klärt der BGH auch viele offenen Fragen. Einige ungenauen Passagen im Gesetz legte er dabei auch selbst im Sinne des EU-Rechts aus.


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Telefonanlagen | Runtime Service GmbH